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Waren-Transportversicherung

Ein Werkzeug-Großhandel in Deutschland sollte eine Lkw-Lieferung verschiedener Handwerkzeuge aus Italien erhalten. Die Ware hat der Werkzeug-Großhandel ab Werk gekauft und auch die Gefahrtragung während des Transports übernommen. Der Lkw wurde an einer Raststätte in Österreich gestohlen und war komplett leergeräumt, als man ihn in einem Waldstück nahe Innsbruck wiederfand. Da die Ware nicht versichert war, blieb der Inhaber des Werkzeug-Großhandels auf dem gesamten Schaden sitzen und geriet dadurch in ernste finanzielle Schwierigkeiten.


Sowohl Transportunternehmen als auch Industriebetriebe können sich gegen Diebstahl des ganzen Fahrzeugs wie auch gegen eine Vielzahl verschiedener Risiken absichern, um im Fall eines Transportschadens nicht ihre Existenz aufs Spiel zu setzen.


Die Warentransportversicherung sichert die wichtigsten Risiken während des gesamten Transports inkl. etwaiger Zwischenlagerungen ab. Hierzu gehören insbesondere


• Unfall des Transportmittels,
• Höheren Gewalt im Sinne von Naturereignissen,
• Brand, Explosion,
• Diebstahl des ganzen Fahrzeugs,
• Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug,
• Raub,
• Unfälle bei der Be- und Entladung,
• Diebstahl, Abhandenkommen und Beschädigung.

Eine passgenaue, ganzheitliche Transport-Versicherung schützt Unternehmen, ihre Mitarbeitenden und in der Konsequenz auch ihre Kunden zuverlässig vor diesen Gefahren und den daraus resultierenden Sach- oder Vermögensschäden.
Warentransportversicherung vs. Frachtführer-Verkehrshaftungspolice des Spediteurs:
Bei einem Güterschaden infolge höherer Gewalt (Blitzschlag, Hagel) bzw. unabwendbarem Ereignis (Raubüberfall), besteht keine gesetzliche Haftung des Spediteurs/Frachtführers, somit kein Schadenersatz. Die Warentransportversicherung bietet hierfür vollen Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages.
Bei einem Güterschaden während des Transports gilt eine Regelhaftung des Spediteurs/Frachtführers nach z.B. HGB/CMR von 8,33 SZR/kg (umgerechnet ca. 10 EUR). Die Warentransportversicherung bietet volle Ersatzleistung im Rahmen der vereinbarten Höchstersatzleistung.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema, sprechen Sie uns einfach an.
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