Allgemeine Auktionsbedingungen

(AAB 06/2019)

 

Stand: Juni 2019


§ 1 – FDM-Auktionen

 

  1.     Die FDM Service GmbH betreibt unter der Internetadresse www.FDM24.com eine Auktionsplattform zur Durchführung von öffentlichen Online-Auktionen / Online-Versteigerungen / Online-Verkäufen (= FDM-Auktionen / Auktionen).

 

  1.     Die Durchführung der FDM-Auktionen erfolgen durch die

                                   FDM Service GmbH

                                   Am Hofgarten 3

                                   53113 Bonn – Germany.

 

  1.     Die FDM Service GmbH schafft die Vorraussetzungen für die Auktionen, nimmt aber selbst nicht an den Auktionen teil. Sie bietet selbst keine Auktionsgüter an, gibt keine Gebote ab und nimmt Gebote und Annahmen nicht entgegen. Bei den Auktionen entstehen Vertragsverhältnisse und Rechtspflichten ausschließlich zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem Bieter, der durch Zuschlag oder die Funktion „Sofortkauf“ das Auktionsgut erwirbt; nicht mit der FDM Service GmbH.

 

  1.     Über die FDM-Auktionen werden bewegliche Sachen öffentlich versteigert. Es handelt sich um Maschinen, Werkzeuge, Güter und Technologien der Maschinen- und Werkzeugbranche, Neue wie Gebrauchte.

 

  1.     Die Anbieter sind von der FDM Service GmbH zugelassene Fachfirmen aus der Maschinen- und Werkzeugbranche.

 

  1.     Für die Teilnahme und Nutzung der Auktionsplattform gelten für Bieter ausschließlich diese Allgemeinen Auktionsbedingungen (AAB).

 

  1.     Für Anbieter gelten für die Teilnahme und Nutzung der Auktionsplattform diese Allgemeinen Auktionsbedingungen (AAB) sowie zusätzlich die Allgemeinen Auktionsbedingungen für Anbieter (ABA).

 

  1.     Abweichende Vereinbarungen von Absatz 6 und 7 bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die FDM Service GmbH.

 

  1.     Für die Auktionen selbst und insbesondere für die durch Zuschlag oder Sofortkauf zustande kommenden Verträge zwischen Anbieter und Bieter gelten ausschließlich die Artikelbeschreibungen, Angaben und rechtlichen Auktionsbedingungen des Anbieters, die bei dem jeweiligen zu versteigernden Auktionsgut unter der jeweiligen Artikelnummer (Artikelnummer: < laufende Nummer >) hinterlegt sind.
    Verantwortlich für diese Angaben ist ausschließlich der jeweilige Anbieter; er ist insbesondere verantwortlich für:
  •         das Einstellen und Beschreiben des Auktionsgutes,
  •         die Festlegung des Start- und Sofortkaufpreises,
  •         die Versteigerungsdauer
  •         die Abwicklungsmodalitäten

 

sowie verantwortlich für die dort am Ende der jeweiligen Artikelbeschreibung im Feld „Ausführliche Beschreibung“ gegebenenfalls festgelegten Rechtlichen Hinweise und individuellen Auktionsbedingungen des Anbieters,insbesondere für:

  •         die Zahlungs-, Herausgabe- und/oder Lieferbedingungen,
  •         die Gewährleistung- und Mängelhaftung sowie
  •         die zeitlichen und örtlichen Abwicklungsbedingungen wie z. B. Fristen für Zahlungen,
          Abholungen, Lieferungen, Demontagen, Transporte usw.

 

 

§ 2 – Registrierung

 

  1.     An FDM-Auktionen können nur registrierte Bieter teilnehmen. Die Registrierung erfolgt online über die entsprechende Eingabemaske unter www.FDM-AUCTIONS.com. Für die Registrierung ist die Angabe eines frei wählbaren Teilnehmernamens und der sonstigen in der Eingabemaske vorgesehenen Daten erforderlich. Der gewählte Teilnehmernamen darf die Rechte Dritter, insbesondere Namens- oder Markenrechte, nicht verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder zu Irritationen führen.

 

  1.     Es besteht kein Rechtsanspruch auf Registrierung. Die FDM Service GmbH behält sich das Recht vor, die Registrierung zu widerrufen und den Bieter zu sperren, wenn er gegen diese Auktionsbedingungen verstößt oder in der Vergangenheit verstoßen hat.

 

  1.     Für Bieter ist die Registrierung auf www.FDM-AUCTIONS.com und die Teilnahme an FDM-Auktionen sowie die Nutzung der Auktionsplattform kostenlos; Gebühren oder Provisionen werden nicht erhoben, auch nicht bei Zuschlag oder Sofortkauf.

 

  1.     Als Bieter registrieren und an einer FDM-Auktion teilnehmen können nur Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (BGB). Unter einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft zu verstehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die volljährig ist und namentlich genannt werden muss.

 

  1.     Die Angaben müssen vollständig sein und der Wahrheit entsprechen. Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, ist der Bieter verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu aktualisieren.

 

  1.     Falschangaben hinsichtlich der Unternehmereigenschaft im Sinne des Absatzes 4 berechtigen die FDM Service GmbH zum sofortigen Ausschluss des Bieters sowie zur Geltendmachung dadurch etwaig entstandener Schäden.

 

  1.     Anbieter, die aufgrund Falschangaben eines Bieters hinsichtlich der Unternehmereigenschaft im Sinne des Absatzes 4 vertragliche Verpflichtungen mit diesem eingegangen sind, sind zur Anfechtung bzw. zum Rücktritt vom Vertragsverhältnis und zur Geltendmachung etwaig entstandener Schäden berechtigt

 

  1.     Der Bieter kann die Aufhebung seiner Registrierung verlangen.

 

  1.     Durch die Registrierung bei einer FDM-Auktion werden diese Allgemeinen Auktionsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung anerkannt. Etwaige Änderungen werden durch einen deutlichen Hinweis auf der Starseite von www.FDM-Auctions.com spätestens 14 Tage vor Wirksamwerden bekannt gegeben (§ 9 Abs. 4 AAB).

 

 

§ 3 – Auktionsverlauf und Abgabe von Geboten

 

  1.     Die Online-Auktionen erfolgen offen, d. h. der jeweilige Anbieter und dessen Kontaktdaten sowie die letzten Bieter und die letzten abgegebenen Gebote einschließlich des Höchstgebotes (= Zuschlagspreis) sind für die Auktionsteilnehmer ersichtlich.

 

  1.     Die Auktionen sind zeitlich befristet. Die Dauer und das exakte Auktionsende werden vom Anbieter auf der Auktionsplattform vor jeder Auktion festgelegt und angezeigt; zeitliche Verlängerungen sind außer bei Systemausfällen im Sinne von § 6 Abs. 2 AAB nicht zulässig. Maßgebend ist die Systemzeit auf der Auktionsplattform www.FDM-AUCTIONS.com.

 

  1.     Eine Auktion beginnt mit einem Mindestgebot (= Startgebot), welches vom Anbieter als Nettopreis in EURO festgelegt wird.

      Gebote eines Bieters sind verbindliche Vertragsanträge. Sie können nur online unter www.FDM-AUCTIONS.com abgegeben werden. Andere Formen der Gebotsabgabe durch z. B. Brief, Fax oder E-Mail sind nicht zulässig. Bieter können ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind.

 

  1.     Gebote können abhängig von der Höhe des Mindestgebotes nur in festgelegten Gebotstufen erfolgen und gelten stets für die Gesamtmenge des jeweiligen Auktionsangebotes. Die Festlegung der Gebotsstufen erfolgt Software gesteuert auf der Auktionsplattform durch die FDM Service GmbH.

 

  1.     Auktionsgüter sind vor Gebotsabgabe in Absprache mit dem jeweiligen Anbieter am jeweils angegebenen Standort zu den üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen.

 

  1.     Gebote sind ausschließlich in EURO abzugeben; Eingaben in ausländischer Währung sind nicht zulässig bzw. nicht möglich. Zum Gebotspreis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu, soweit nicht von der Regelung des § 25a des Umsatzsteuer Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland (UStG) Gebrauch gemacht wird.

 

  1.     Gebote, die nicht den vorstehenden Bedingungen entsprechen oder Bedingungen oder Vorbehalte aufweisen, sind nicht zulässig und ungültig.

 

  1.     Soll das Versteigerungsgut aus der Bundesrepublik Deutschland transportiert werden, so hat sich der Bieter vor Abgabe eines Gebotes selbst über die bestehenden Importbestimmungen des Ziellandes zu informieren. Bestehende Importbeschränkungen gehen zu Lasten des Bieters und berechtigen diesen nicht zur Anfechtung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages.

 

 

§ 4 – Zuschlag

 

1.   Der Kaufvertrag zwischen Anbieter und Bieter kommt durch die Erteilung des Zuschlags zustande entsprechend der Regelung des § 156 BGB. Der Zuschlag wird auf das zum Ablauf der Auktion vorliegende Höchstgebot erteilt. Gebote, die nach Ablauf der Auktion eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt; insoweit ist die auf der Auktionsplattform laufende Systemzeit (§ 3 Absatz 2) maßgebend.

 

2.   Mit Erteilung des Zuschlages werden der Anbieter und der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat (= Käufer), automatisiert über die Auktionsplattform per E-Mail benachrichtigt und den Teilnehmern werden die Kontaktdaten wechselseitig bekannt gegeben.

 

3.   Zum Zuschlagspreis/Kaufpreis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu, soweit nicht von der Regelung des § 25a UStG Gebrauch gemacht wird (vgl. § 3 Absatz 6 AAB).

 

  1.     Der Anbieter (= Verkäufer) sendet dem Bieter unverzüglich nach Erhalt der Benachrichtigung über den Zuschlag (§ 4 Absatz 2 AAB) die Verkaufsrechnung zu.

 

 

§ 5 – Sofortkauf

 

1.   Im Rahmen einer Auktion kann vom Anbieter zusätzlich die Option „Sofortkauf“ genutzt werden.

 

2.   Beim „Sofortkauf“ legt der Anbieter für ein Auktionsgut neben dem Mindestgebot/Startgebot einen zusätzlichen unveränderlichen Nettopreis in EURO fest, für den das Versteigerungsgut von einem Bieter unmittelbar gekauft werden kann.

 

3.   Das Einstellen eines Sofortkaufpreises im Rahmen einer Auktion ist ein verbindliches Verkaufsangebot des Anbieters zum Abschluss eines Kaufvertrages.

 

4.   Die Option „Sofortkauf“ kann von Bietern nur genutzt/angenommen werden, solange noch kein Gebot/Erstgebot im Rahmen des sonstigen Auktionsverlaufs abgegeben worden ist.

 

5.   Mit Bestätigung bzw. Zustimmung des Sofortkaufpreises nimmt der Bieter (= Käufer) das Verkaufsangebot des Anbieters rechtsverbindlich und unwiderrufbar an und es kommt zum Vertragsschluss über das Versteigerungsgut zum angegebenen Sofortkaufpreis.

 

  1.    Im Übrigen gelten die Regelungen des § 4 Absatz 2–4 AAB entsprechend.

 

 

 

§ 6 – Nutzungsumfang und Störungen der Website

 

  1.     Der Anspruch von Teilnehmern auf Nutzung der Auktionsplattform unter der Internetadresse www.FDM-AUCTIONS.com und seiner Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Die FDM Service GmbH beschränkt ihre Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Die FDM Service GmbH berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Teilnehmer, wie z.B. durch entsprechende vorherige Informationen. § 7 AAB (Haftung der FDM Service GmbH) bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

 

  1.     Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten, den Sofortkauf oder andere wesentlichen Auktionsfunktionen behindert, werden entsprechende Informationen als FDM-AUCTION-News veröffentlicht. Dauert der Systemausfall länger als 2 Stunden an, werden laufende oder in dieser Zeit auslaufende Auktionsangebote um 24 Stunden verlängert.

 

  1.     Absatz 2 findet keine Anwendung bei Wartungsarbeiten im Sinne des Absatzes 1. Angebote, die während solcher Wartungsarbeiten enden, werden nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht möglich ist.

 

  1.     Teilnehmer dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Auktionsplattform verwenden, die das Funktionieren der Website stören können.

 

  1.     Teilnehmer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung des Systems / der Software / der Website / der Auktionsplattform zur Folge haben können.

 

  1.     Teilnehmer dürfen keine von der FDM Service GmbH generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Website eingreifen.

 

  1.     Die auf der Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechtsinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.

 

 

§ 7 – Haftung der FDM Service GmbH

 

  1.     Eine Haftung der FDM Service GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht, vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Vorschriften gemäß Absatz 6, nur, soweit Schäden durch
    a) schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder
    b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der FDM Service GmbH zurückzuführen ist.

 

  1.     Haftet die FDM Service GmbH gemäß Absatz 1.a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist die Haftung der FDM Service GmbH auf solche typischen Schäden beschränkt, mit deren Eintritt die FDM Service GmbH nach den ihr bei Vertragsschluss bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnte.

 

  1.     Haftet die FDM Service GmbH gemäß Abs. 1.a) und b) für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der FDM Service GmbH sind, ist die Haftung der FDM Service GmbH ebenfalls auf solche typischen Schäden beschränkt, mit deren Eintritt die FDM Service GmbH nach den ihr bei Vertragsabschluss bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnte.

 

  1.     Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet die FDM Service GmbH nicht, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten der FDM Service GmbH zurückzuführen sind.

 

  1.     Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern oder Beauftragten der FDM Service GmbH; insbesondere zugunsten der Mitarbeiter der Firma LogoTech oHG, Ottostraße 2, 59368 Werne, die die eingesetzte Software betreut und supported.

 

  1.     Die Haftung der FDM Service GmbH wegen einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie arglistigen Verschweigens eines Mangels eines Auktionsgutes bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

  1.     Die FDM Service GmbH übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit ihrer Website www.FDM-AUCTIONS.com und haftet nicht für technische Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere ist die FDM Service GmbH nicht dafür verantwortlich, wenn Angebote auf der Auktionsplattform aufgrund technischer Störungen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen, nicht angezeigt oder gedownloaded werden können.

 

 

§ 8 – Sanktionen, Sperrung und Kündigung

 

1.   Die FDM Service GmbH kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Teilnehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die Allgemeinen Auktionsbedingungen verletzt oder wenn die FDM Service GmbH ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Teilnehmer vor betrügerischen Aktivitäten:

  •          Verweigerung der Registrierung als Teilnehmer
  •          Löschen von Angeboten, Auktionsgütern oder sonstigen Inhalten
  •          Verwarnung von Teilnehmern
  •          Vorläufige Sperrung
  •          Endgültige Sperrung

 

2.   Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt die FDM Service GmbH die berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Teilnehmer den Verstoß nicht verschuldet hat sowie andere Gesichtspunke, wie z. B. die Schwere des Verstoßes, Wiederholungsfall etc.

 

3.   Die FDM Service GmbH kann einen Teilnehmer insbesondere dann endgültig von der Nutzung der Auktionsplattform ausschließen (endgültige Sperre), wenn er

  •          falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse
  •          andere Teilnehmer oder die FDM Service GmbH in erheblichem Maße schädigt und z. B. Vertragsabreden nicht einhält
  •          ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

      Nachdem ein Teilnehmer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Neuregistrierung.

 

  1.     Die FDM Service GmbH kann einen Teilnehmer jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Die Rechte zur Sperrung bleiben hiervon unberührt.

 

 

§ 9 – Verschiedenes, u. a. Gerichtsstand und geltendes Recht

 

1.   Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der FDM Service GmbH und den Teilnehmern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Internationale UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

 

2.   Der Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen der FDM Service GmbH und einem Teilnehmer ist Bonn.

 

3.   Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Auktionsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit aller übrigen Regelungen in den Allgemeinen Auktionsbedingungen nicht. Bei einer daraus eventuell entstehenden Regelungslücke ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Regelungszweck der alten Regelung am ehesten entspricht und dem Zweck der Auktionsbedingungen im Gesamten am Nächsten kommt.

 

  1.     Die Allgemeinen Auktionsbedingungen können durch die FDM Service GmbH jederzeit verändert, angepasst oder aktualisiert werden. In diesen Fällen wird mindestens 2 Wochen vor dessen Wirksamwerden auf der Startseite der Auktionsplattform auf die Änderungen deutlich hingewiesen. Bereits laufende Auktionen bleiben hiervon unberührt; bei diesen gelten die vorherigen Auktionsbedingungen unverändert fort.

 

 

Stand: Juni 2019